
Praxis Christine Horstmann
Konditionen
Kostenfreies Erstgespräch am Telefon Einzelsitzung 80,--€
Termine nach Absprache
Kosten
Pro Sitzung ( 50-60 Minuten ) stelle ich ein Honorar von 80€ in Rechnung.
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten meiner Behandlung
in der Regel ganz oder anteilig. Die Rechnung stelle ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie.
Die Bezahlung erfolgt in Bar oder per Überweisung ohne Mehrwertsteuer (gemäß §19 UstB).
​
Kennenlerntermine
​
Für ein Erstgespräch und ein erstes Kennenlernen biete ich kostenlos einen Telefontermin ( bis 30Minuten ) an.
Wenn Sie Fragen an mich haben, beantworte ich diese gerne per Mail oder telefonisch.
​
Bitte beachten Sie:
​
Sobald ein Termin vereinbart ist, reserviere ich die Zeit exklusiv für Sie.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Termin bis einen Werktag ( 24 Stunden )
vorher abgesagt werden muss, um nicht kostenpflichtig zu werden.
Abrechnung mit Zusatzversicherungen
Abhängig von Ihrem Vertrag werden die Therapiekosten von Zusatzversicherungen bezahlt.
Voraussetzung ist in der Regel: Im Vertrag ist die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen
des Heilpraktikers Psychotherapie mit versichert.
Meine Leistung rechne ich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab.
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen.
​
Privat Kassen übernehmen z.T. die Kosten
​
Je nach Versicherungsvertrag übernehmen private Krankenkassen die Therapiekosten.
Voraussetzung ist: In Ihrem Vertrag ist die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des
Heilpraktikers Psychotherapie mit versichert.
Gut ist es sich dies vor Therapiestart von der privaten Krankenkasse bestätigen zu lassen .
Meine Leistung rechne ich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab.
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen.
Finanzielle Unterstützung für Betroffene
​
Betroffene von sexuellen Missbrauch im Kindes- und Jugendalter können die Übernahme der kompletten
Kosten bei dem „Fonds sexueller Missbrauch“ (FSM) beantragen. www.fonds-missbrauch.de
​
Soziales Honorar – Geringverdiener
​
Personen mit geringem Einkommen können einen Therapieplatz zu einem ermäßigten Honorar bekommen.
Dazu zählen z.B. Auszubildende, Studenten, Geringverdiener und Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (ALG II / Hartz IV), .
Bitte fragen Sie mich bei Interesse nach den entsprechenden Konditionen und der terminlichen Verfügbarkeit.
​
​